Wenn Sie eine Baugenehmigung für die bauliche Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen beantragen möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen im vereinfachten Verfahren tun.
Wenn Sie bauliche Anlagen errichten, ändern oder anders als bisher nutzen möchten, brauchen Sie eine Baugenehmigung, sofern die Anlage nicht genehmigungsfrei ist.
Wenn Sie eine bauliche Anlage errichten, ändern oder anders als bisher nutzen wollen, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen ohne Genehmigung tun.
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben, die nicht im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt werden können ...
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben, die nicht im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt werden können ...
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben, die nicht im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt werden können ...
Der Bauvorbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung. Inhalt des Vorbescheidsantrags sind einzelne Fragen zur Zulässigkeit eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens (Bauvoranfrage; § 75 Satz 1 LBO). Die Bauvoranfrage muss so gefasst sein, dass sie von der unteren Bauaufsichtsbehörde mit Bindungswirkung entschieden werden kann, d. h. sie muss sich auf ein konkretes Vorhaben beziehen.
Ist ein Bauantrag eingereicht, kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde gestattet werden (§ 74 Satz 1 LBO).
Ist ein Bauantrag eingereicht, kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde gestattet werden (§ 74 Satz 1 LBO).
Sie können eine Verlängerung der Baugenehmigung bis zu einem Jahr beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt.
Wenn Sie beabsichtigen eine Anlage zu beseitigen, ist dies mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind verfahrensfreie Bauvorhaben.
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.
Sie müssen der Luftfahrtbehörde mitteilen, wann Sie mit der Errichtung eines Hindernisses für die Luftfahrt beginnen werden, nachdem Sie eine Genehmigung für Ihr Vorhaben erhalten haben.
Mindestens zwei Monate vor der Errichtung eines Luftfahrthindernisses, für das keine Baugenehmigung notwendig ist, beantragen Sie eine luftrechtliche Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, und Sie Außenbauteile erneuern, ersetzen oder erstmalig einbauen und das Gebäude energetisch bewertet wird, müssen Sie nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.
Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, müssen Sie nach dessen Errichtung und nach bestimmten Änderungen nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.
Für die Feststellung des Umfangs der bundesweiten Bautätigkeit ist es notwendig, Daten über die laufende Hochbautätigkeit zu erheben. Daher müssen Sie Angaben zu ihrem Bauvorhaben und ihrer Baugenehmigung machen. Die Datenerhebung dient der Meldung an das Statistische Landesamt
Für die Feststellung des Umfangs der bundesweiten Bautätigkeit ist es notwendig, Daten über die laufende Hochbautätigkeit zu erheben. Daher müssen Sie Angaben zu ihrer Baufertigstellung machen. Die Datenerhebung dient der Meldung an das Statistische Landesamt.
Die Statistik des Bauüberhangs liefert Ergebnisse über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der Bautätigkeit. Sie ist ein wichtiger Indikator für die Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung im Bausektor. Daher müssen Sie Angaben zum Stand Ihrer Baumaßnahme am Jahresende machen. Die Datenerhebung dient der Meldung an das Statistische Landesamt.
Die Statistik des Bauabgangs liefert Ergebnisse über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der Bautätigkeit. Sie ist ein wichtiger Indikator für die Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung im Bausektor. Daher müssen Sie Angaben zu Ihrem Gebäude machen, wenn dieses ganz oder in Teilen nicht mehr nutzbar ist oder dessen Art der Nutzung sich verändert hat. Die Datenerhebung dient der Meldung an das Statistische Landesamt.
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn Sie Wohnungseigentum oder ein Dauerwohnrecht geltend machen wollen.
Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr oder deren/dessen Beauftragte oder Beauftragter die Ausführung eines größeren Bauvorhabens planen, müssen Sie spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde übermitteln. Diese Vorankündigung müssen Sie außerdem auf der Baustelle sichtbar aushängen und bei erheblichen Änderungen anpassen.