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Antrag auf Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung einer Anlage

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Herzlich willkommen beim Online-Dienst für die Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Errichtung/Änderung einer Anlage nach § 74 der Landesbauordnung (LBO). Über diesen Dienst können Sie Ihre Anträge vollständig digital einreichen. Dadurch entfällt das Einreichen von zusätzlichen Papierdokumenten.

Nach erfolgreicher Anmeldung über Ihr Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.

Für detaillierte Informationen zum Verfahren stehen Ihnen die folgenden Seiten des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein (ZuFiSH) zur Verfügung:

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Hilfe zur Seite Verlängerung Teilbaugenehmigung

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.