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Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
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Herzlich willkommen beim Online-Dienst für die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Über diesen Dienst können Sie Ihre Anträge vollständig digital einreichen. Dadurch entfällt das Einreichen von zusätzlichen Papierdokumenten.
Nach erfolgreicher Anmeldung über Ihr Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.
Für detaillierte Informationen zum Verfahren stehen Ihnen die folgenden Seiten des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein (ZuFiSH) zur Verfügung:
Weiterführende Informationen
- 32 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG, BGBl. I S. 34)
- 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG, BGBl. I S. 34)
- 2, 3, 4, 5, 8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA, BAnz AT 12.07.2021 B2)
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