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Abweichung, Ausnahme und Befreiung bei Bauvorhaben beantragen, für die eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist

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Herzlich willkommen beim Online-Dienst für die Abweichung, Ausnahme und Befreiung bei Bauvorhaben nach § 67 der Landesbauordnung (LBO). Über diesen Dienst können Sie Ihre Anträge vollständig digital einreichen. Dadurch entfällt das Einreichen von zusätzlichen Papierdokumenten.

Nach erfolgreicher Anmeldung über Ihr Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.

Für detaillierte Informationen zum Verfahren stehen Ihnen die folgenden Seiten des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein (ZuFiSH) zur Verfügung:

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bitte melden Sie sich zunächst an.

Hilfe zur Seite Abweichungen, Ausnahmen und Befreiung von baurechtlichen Vorschriften nach § 67 LBO

Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben, die nicht im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt werden können ...