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Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle mitteilen

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Herzlich willkommen beim Online-Dienst für die Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle. Über diesen Dienst können Sie Ihre Anträge vollständig digital einreichen. Dadurch entfällt das Einreichen von zusätzlichen Papierdokumenten.

Nach erfolgreicher Anmeldung über Ihr Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.

Für detaillierte Informationen zum Verfahren stehen Ihnen die folgenden Seiten des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein (ZuFiSH) zur Verfügung:

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Bitte melden Sie sich zunächst an.

Hilfe zur Seite Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle

Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr oder deren/dessen Beauftragte oder Beauftragter die Ausführung eines größeren Bauvorhabens planen, müssen Sie spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde übermitteln. Diese Vorankündigung müssen Sie außerdem auf der Baustelle sichtbar aushängen und bei erheblichen Änderungen anpassen.