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Teilbaugenehmigung für die Errichtung/Änderung einer Anlage beantragen

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Herzlich willkommen beim Online-Dienst für die Teilbaugenehmigung für die Errichtung/Änderung einer Anlage nach § 74 der Landesbauordnung (LBO). Über diesen Dienst können Sie Ihre Anträge vollständig digital einreichen. Dadurch entfällt das Einreichen von zusätzlichen Papierdokumenten.

Nach erfolgreicher Anmeldung über Ihr Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.

Für detaillierte Informationen zum Verfahren stehen Ihnen die folgenden Seiten des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein (ZuFiSH) zur Verfügung:

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bitte melden Sie sich zunächst an.

Hilfe zur Seite Antrag auf Teilbaugenehmigung für Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung einer Anlage nach § 74 LBO

Ist ein Bauantrag eingereicht, kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde gestattet werden (§ 74 Satz 1 LBO).