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Erfüllungserklärung nach § 92 Absatz 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) beim Neubau von Gebäuden einreichen

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Herzlich willkommen beim Online-Dienst für die Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes beim Neubau von Gebäuden. Über diesen Dienst können Sie Ihre Erfüllungserklärung vollständig digital einreichen. Dadurch entfällt das Einreichen von zusätzlichen Papierdokumenten.

Nach erfolgreicher Anmeldung über Ihr Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.

Für detaillierte Informationen zum Verfahren steht Ihnen die folgende Seite des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein (ZuFiSH) zur Verfügung:

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Hilfe zur Seite Erfüllungserklärung nach § 92 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten erstellen

Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, müssen Sie nach dessen Errichtung und nach bestimmten Änderungen nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.