Loading...

Erfüllungserklärung nach § 92 Absatz 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei Änderungen von bestehenden Gebäuden einreichen

Durchschnittliche Lesedauer:
weniger als eine Minute

Herzlich willkommen beim Online-Dienst für die Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei Änderungen von bestehenden Gebäuden. Über diesen Dienst können Sie Ihre Erfüllungserklärung vollständig digital einreichen. Dadurch entfällt das Einreichen von zusätzlichen Papierdokumenten.

Nach erfolgreicher Anmeldung über Ihr Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.

Für detaillierte Informationen zum Verfahren steht Ihnen die folgende Seite des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein (ZuFiSH) zur Verfügung:

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bitte melden Sie sich zunächst an.

Hilfe zur Seite Erfüllungserklärung nach § 92 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bestandsgebäude erstellen

Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, und Sie Außenbauteile erneuern, ersetzen oder erstmalig einbauen und das Gebäude energetisch bewertet wird, müssen Sie nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.