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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBO SH

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Herzlich willkommen beim Online-Dienst für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBO SH. Über diesen Dienst können Sie Ihre Anträge vollständig digital einreichen. Dadurch entfällt das Einreichen von zusätzlichen Papierdokumenten.

Nach erfolgreicher Anmeldung über Ihr Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.

Für detaillierte Informationen zum Verfahren stehen Ihnen die folgenden Seiten des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein (ZuFiSH) zur Verfügung:

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Hilfe zur Seite XBau Test Kiel Vereinfachte Baugenehmigung SH neue Version

Diese Verfahrensart ist für alle Bauvorhaben, die kein Sonderbau nach § 2 Abs. 4 LBO sind, bestimmt, wenn die Bauvorlagen durch eine/n umfassend bauvorlageberechtigte/n Entwurfsverfasser/in nach § 65 Abs. 2 LBO erstellt worden sind.