... und danach gemeinsam ausfüllen
durch Bauherren, Bauvorlageberechtigte und Dritte. Danach einreichen ...
alle laufenden und abgeschlossenen Genehmigungsvorgänge ...
Der Bauvorbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung. Inhalt des Vorbescheidsantrags sind einzelne Fragen zur Zulässigkeit eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens (Bauvoranfrage; § 75 Satz 1 LBO). Die Bauvoranfrage muss so gefasst sein, dass sie von der unteren Bauaufsichtsbehörde mit Bindungswirkung entschieden werden kann, d. h. sie muss sich auf ein konkretes Vorhaben beziehen.
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