... und danach gemeinsam ausfüllen
durch Bauherren, Bauvorlageberechtigte und Dritte. Danach einreichen ...
alle laufenden und abgeschlossenen Genehmigungsvorgänge ...
Diese Verfahrensart ist für alle Bauvorhaben, die kein Sonderbau nach § 2 Abs. 4 LBO sind, bestimmt, wenn die Bauvorlagen durch eine/n umfassend bauvorlageberechtigte/n Entwurfsverfasser/in nach § 65 Abs. 2 LBO erstellt worden sind.