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Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen

Durchschnittliche Lesedauer: 3 Minuten

Stellen Sie den Antrag mindestens vier Wochen vor Beginn des Vorhabens, jedoch unter Beachtung der Fristenregelung, daher so früh wie möglich einreichen. Geben Sie dabei die Art des Luftfahrthindernisses, den Standort (Angabe der Standortkoordinaten in Grad, Minuten und Sekunden in WGS84) und die Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normalnull der Spitze des Luftfahrthindernisses an sowie das Errichtungsdatum und bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer, bis wann das Hindernis vorhanden sein wird.

Wenn Sie Anlagen, Bäume oder Geräte errichten oder Bodenvertiefungen anlegen, kann die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet sein. Deshalb benötigen Sie dafür unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Bei genehmigungspflichtigen oder genehmigungsfreien baulichen Anlagen wird diese Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Für die Errichtung von Luftfahrthindernissen (z. B. bauliche Anlagen, Geräte, Baukräne, auch Anpflanzungen [z. B. Bäume]) oder die Vornahme von Bodenvertiefungen, für die Sie keine Baugenehmigung benötigen, stellen Sie den Antrag direkt bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Die Höhengrenzen für die Genehmigungspflicht ergeben sich aus dem Abstand des Objektes zu Flugplätzen (auch Hubschrauberlandeplätze oder Flughäfen) sowie der Höhe des Objektes in Metern über Grund und in Metern über Normalnull. Im engeren Bauschutzbereich von Flugplätzen (1,5 km Umkreis um den Flugplatzbezugspunkt) sind alle Anlagen, Grabungen, Bäume und Geräte unabhängig von ihrer Höhe genehmigungspflichtig. Im Bauschutzbereich von Flughäfen (15 km Umkreis in den Anflugsektoren oder 6 km Umkreis sonst) sind die Höhengrenzen für die Genehmigungspflicht abhängig von der Höhe des Hindernisses und der Geländehöhe. Auch außerhalb des Bauschutzbereiches können sehr hohe Hindernisse oder Hindernisse auf Bodenerhebungen genehmigungspflichtig sein. Auskunft zu Genehmigungspflicht für Ihr Vorhaben erteilt die zuständige Luftfahrtbehörde.
Stellen Sie den Antrag mindestens vier Wochen vor Beginn des Vorhabens, jedoch unter Beachtung der Fristenregelung, daher so früh wie möglich einreichen. Geben Sie dabei die Art des Luftfahrthindernisses, den Standort (Angabe der Standortkoordinaten in Grad, Minuten und Sekunden in WGS84) und die Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normalnull der Spitze des Luftfahrthindernisses an sowie das Errichtungsdatum und bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer, bis wann das Hindernis vorhanden sein wird.

  • Informieren Sie sich über die Genehmigungspflicht für Ihr Vorhaben, zum Beispiel bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
  • Laden Sie das Formular online herunter oder nutzen Sie direkt den Onlinedienst.
  • Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie den Antrag mit den übrigen Unterlagen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde ein.
  • Per Post oder Onlinedienst erhalten Sie dann die gewünschte Genehmigung oder gegebenenfalls einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrags.

Voraussetzungen

  • Genehmigungspflicht aufgrund der Lage und Höhe des Luftfahrthindernisses
  • Genehmigung, wenn eine Gefährdung der Luftfahrt nicht zu erwarten ist
  • Genehmigung, falls notwendig, unter Auflagen, zum Beispiel zur Kennzeichnung

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag mit Angaben zu Art des Luftfahrthindernisses, Standort (geografische Standortkoordinaten in Grad, Minuten und Sekunden in WGS84), Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normalnull der Spitze des Luftfahrthindernisses sowie Errichtungsdatum und bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer des Vorhandenseins
  • Skizze/Ansichtszeichnung des Hindernisses
  • Lageplan / topographische Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000 mit Standort und Ausdehnung des Hindernisses (zum Beispiel Kranstandort und Auslegerbreite)

Kosten

  • Rahmengebühr: 70 bis 5.000 Euro

Fristen

  • Stellen Sie den Antrag mindestens vier Wochen vor Beginn des Vorhabens, jedoch unter Beachtung der Fristenregelung, daher so früh wie möglich einreichen.
  • Eintritt einer Genehmigungsfiktion zwei Monate nach Einreichung des vollständigen Antrages, falls die Luftfahrtbehörde die Frist nicht vorher verlängert hat.
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