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Daten zu Bauüberhängen für die Hochbaustatistik melden

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Sie müssen am Jahresende den Zustand bzw. Status Ihres Bauvorhabens dem Statistischen Landesamt melden.

Die Statistik des Bauüberhangs liefert Ergebnisse darüber, in welchem Stadium sich Ihr Bauvorhaben befindet.

Es gilt eine Auskunftspflicht für den bzw. die Bauherren des Gebäudes. Die Auskünfte müssen vollständig, richtig und rechtzeitig erteilt werden. Die Datenerhebung dient der Meldung an das Statistische Landesamt. Dabei werden die ermittelten Einzelangaben des/ der Bauherren bis auf ausdrücklich gesetzlich geregelte Ausnahmefälle grundsätzlich geheim gehalten.

Voraussetzungen

  • Sie melden jeweils am Jahresende Ihre Angaben zum Fortschritt Ihres Bauvorhabens an das Statistische Landesamt

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Fristen

  • Die Meldung der Daten zum Zeitpunkt des Bauüberhangs ist jährlich nach dem Stand vom 31. Dezember vorzunehmen.

Hinweise/Besonderheiten

Wenn Sie den (digitalen) Erhebungsbogen gar nicht, nicht fristgerecht oder mit falschen bzw. unvollständigen Angaben befüllen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

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